
. Die für das preußische Heer ergangenen Vorschriften finden entsprechende Anwendung. Die Begnadigung ist eine Maßregel des Trägers des Gnadenrechts, durch den die Rechtsfolge einer Straftat ganz oder zum Teil beseitigt wird; ihre Wirkungen sind Erlaß, Milderung, Aufschub, Unterbrechung, Aussetzung ...
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